Brandschutzberatung

Immer gut beraten

Wir bieten den Rundum-Brandschutz. Mit unserem weitreichenden Spektrum an Leistungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Alarmpläne, Notfallpläne, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Bestuhlungspläne, Brandschutzordnungen, Unterweisungen im Brandschutz, Erstellen von Brandschutzkonzepten als Fachplanungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für alle Sonderbauten nach MBO, LBO, Brandschutzgutachten und vieles mehr.

Leistungen im Überblick

Ein Alarmplan regelt, was bei einem bestimmten (Schadens-)Ereignis geschehen soll und tritt in Kraft, sobald ein Alarm ausgelöst wird.

Grundlagen für einen Alarmplan sind verschiedenen Schadens-Szenarien nach einem Zwischenfall. Die Gestaltung eines Alarmplans unterscheidet sich dabei dadurch, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall mit örtlicher Begrenzung und/oder geringem Schaden unter der Bevölkerung bzw. Sachgütern oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Es wird ebenfalls unterschieden, ob die Ereignisse natürlichen Ursprungs sind oder ob sie von Menschen ausgelöst wurden.


Ein Notfallplan ist ein Werkzeug, mit dem ein Unternehmen auf plötzlich eintretende Notfälle, verursacht durch Feuer, Unglücksfälle, Betriebsstörungen usw. schnell und angemessen reagieren kann.

Zur Bewältigung des Notfalles benötigen Sie organisatorische Unterstützung, weil die Struktur des Unternehmens üblicherweise nicht darauf abgestimmt ist. Ein Notfallplan bietet Ihnen organisatorische Hilfe bei der Abwicklung außerplanmäßiger Ereignisse.

Er beinhaltet Alarmierungschecklisten, Maßnahmenblätter, Kommunikationswege und technische Details.


Ein Flucht- und Rettungsplan dient, wie der Name bereits deutlich macht, der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage (siehe ISO 16069).

Die Zunahme von globalem und internationalem Handel und Verkehr, sowie die Mobilität von Arbeitskräften erfordert eine inzwischen international vorgeschriebene einheitliche Kommunikation von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Ein solcher Plan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den gekennzeichneten Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort anzeigen und enthält zusätzlich Regeln für das Verhalten bei Unfällen und im Brandfall.

Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versammlungsorten z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen.


Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.

Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.

Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Feuerwehrpläne bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, einem Ortsplan, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen können zusätzlich erforderlich sein.


Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.

Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor. Die Zahl der genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden.

Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.


Die Brandschutzordnung ist eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.


Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen. Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist geboten, wenn in erheblichem Umfang Dritte gefährdet sein können (Publikumsverkehr, Kunden, Gäste, Patienten/Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kinder usw.). Da Brandschutzunterweisungen grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich dokumentiert durchzuführen sind, stellt es für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten. Die regelmäßige und hinreichend vollständige Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ist häufig ein Prüfkriterium in Qualitätsmanagementsystemen.


Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn:

a) von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll

b) oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt.

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner.


Bei bestehenden Bauwerken ist es sinnvoll, in Abständen die Brandschutzvorkehrungen auf ihre Aktualität und Wirksamkeit zu prüfen. Sobald Um- oder Erweiterungsbauten an bestehenden Objekten geplant sind, ist ein Brandschutzgutachten zu empfehlen. Bei Sonderbauten ist es sogar Pflicht (z.B. öffentliche Gebäude, Brandschutz in Schulen und Kindergärten). In der Regel werden die Begriffe Brandschutzgutachten, Brandschutzkonzept und Brandschutzplanung synonym verwendet. Doch es gibt feine Unterschiede. Das Brandschutzgutachten wird für bestehende Bauten erstellt. Es ist in erster Linie eine Bestandsaufnahme.


Die Feuerbeschau oder Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Die Brandverhütungsschau umfasst außerdem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren für die Feuerwehren im Einsatz.

Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht beziehungsweise durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden.


Als EU-zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz nach DIN EN ISO/ IEC 17024, sehe ich mich, auch aufgrund meiner einschlägigen, praktischen Vorerfahrung in der Lage, Sie in Ihrer Neuplanung, Umplanung oder auch Sanierung nach aktuellen Brandschutz- und Rechtsvorschriften zu beraten. Für Architekten/Planer, Bauherren, öffentlichen Dienst und Industrie:

Vorbeugender Brandschutz

  • Erstellen von Brandschutzkonzepten als Fachplanungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für alle Sonderbauten nach MBO, LBO
  • Brandschutzgutachten
  • Durchführung von gesetzlichen vorgeschriebenen Brandverhütungsschauen (Gefahrenverhütungsschauen) in Bestandsgebäuden
  • Fachbauleitung Brandschutz, sowie auch die baubegleitende Ausführungsüberwachung nur einzelner Gewerke
  • Brandschutztechnische Begehungen und Beratungen
  • Berechnen von Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232

Organisatorischer Brandschutz

  • Erstellen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Feuerwehrlaufkarten
  • Erstellung von Bestuhlungsplänen für Veranstaltungen
  • Erstellen von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teile A, B und C
  • Feuerlöscher in ausreichender Zahl sollen nachgewiesen werden
  • Detailabstimmungen und Koordination von Übungen mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Feuerwehr

Als EU-zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz nach DIN EN ISO/ IEC 17024, sehe ich mich, auch aufgrund meiner einschlägigen, praktischen Vorerfahrung in der Lage, Sie in Ihrer Neuplanung, Umplanung oder auch Sanierung nach aktuellen Brandschutz- und Rechtsvorschriften zu beraten.


Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab. Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund des Verbrennungsprozesses wirken thermische Auftriebe. Diese Thermik führt dazu, dass die Verbrennungsprodukte (Rauchgase) als sogenannte Plume aufsteigen und eine Rauchschicht unterhalb der Geschossdecke bzw. des Daches bilden.

Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.


Als Feuerwehrlaufkarten werden in Deutschland Hinweisformulare bezeichnet, die der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg von der Brandmelderzentrale bis zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen.

Sie werden überwiegend von den Fachfirmen nach DIN 14675 und/oder nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. Die Pläne sind in DIN A5, DIN A4 oder in DIN A3 gehalten. Dies kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich festgelegt worden sein. Die Festlegung erfolgt in der Regel in die gültigen technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen des jeweiligen Landkreises oder der Berufsfeuerwehr. Zu finden sind sie in der Nähe der Brandmelderzentrale (BMZ) bzw. des Feuerwehranlaufpunkts (FAP) in einem Aufbewahrungskasten.


Eine Übung der für Ihr Unternehmen zuständigen Feuerwehr ist auf der einen Seite eine realistische und interessante Art die jährliche Notfallübung zu gestalten, auf der anderen Seite ist diese Übung eine Möglichkeit für die Feuerwehr, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. So ist schnelle Hilfe bei einem möglichen Notfall gewährt.